Förderung von Wärmepumpen


Anforderungen zur Basisförderung für Wärmepumpen (Stand 01.04.2015)

Staatlich gefördert Stempel

Wärmepumpen sind staatlich gefördert!

  • Eine Liste förderfähiger Wärmepumpen ist auf den Seiten des BAFA zu finden: BAFA-Liste förderfähiger Wärmepumpen

  • Gefördert werden Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung

  • Wärmepumpen müssen einem der folgenden Zwecke dienen, um die Basisförderung erhalten zu können:

    • Kombinierte Raumheizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden
    • Raumbeheizung in Wohn- und Nichtwohngebäuden
    • Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze
    • Bereitstellung gewerblicher Prozesswärme
  • Das Gebäude muss zum Gebäudebestand gehören. Das heißt, dass bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert gewesen sein muss.

  • Die Wärmepumpe muss mindestens folgende Jahresarbeitszahlen aufweisen:

    • Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen: 3,8 in Wohngebäuden und 4,0 in Nichtwohngebäuden
    • Luft-Wasser-Wärmepumpen: 3,5
    • Gasbetriebene Wärmepumpen: 1,25 oder 1,3 bei der Raumheizung von Nichtwohngebäuden
  • Für die Wärmepumpe vorhanden sein müssen:

    • Stromzähler/Gaszähler
    • Mindestens ein Wärmemengenzähler
  • Es müssen Nachweise erbracht werden über den hydraulischen Abgleich der Heizung und über die Anpassung der Heizkurve der Heizung an das Gebäude

Berechnung der Basisförderung für Wärmepumpen (Stand 01.04.2015)

Wärmepumpen-Förderung

Sichern Sie sich Ihre Wärmepumpen-Förderung!

  • Die Berechnung der Basisförderung ist bei Wärmepumpen abhängig von der Wärmequelle:

    • Luft als Wärmequelle: 40 € je Kilowatt Nennwärmeleistung, aber mindestens 1.300 € bzw. 1.500 € bei leistungsgeregelten oder monovalenten Wärmepumpen
    • Erde und Wasser als Wärmequelle: 100 € je Kilowatt Nennwärmeleistung, aber mindestens 4.000 € bzw. 4.500 € falls ebenfalls Erdsondenbohrungen gemacht werden
    • Sorptions- und gasmotorische Wärmepumpen: 100 € je Kilowatt Nennwärmeleistung, aber mindestens 4.500 €
  • Neben dieser Basisförderung können allerdings noch die nachfolgenden Bonusförderungen bei Erfüllung der jeweiligen Anforderungen beantragt werden.

Mögliche Bonusförderungen bei Wärmepumpen:

Exponentiell ansteigende Linie

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Kombinationsbonus

Es ist möglich, einen Kombinationsbonus in Höhe von 500 € je Anlagenkombination zu erhalten. Dabei gibt es folgende Kombinationsmöglichkeiten:

  • Kombination der Wärmepumpe mit einer gleichzeitig zu errichtenden, förderfähigen Biomasse-Anlage oder Solarthermieanlage
  • Kombination der Wärmepumpe mit einer nicht förderfähigen Solarkollektoranlage, wenn diese eine Bruttokollektorfläche von mindestens 7 m² hat und der Wärmepumpe als Wärmequelle dient
  • Anschluss der Wärmepumpe an ein Wärmenetz

Gebäudeeffizienzbonus

Durch den Gebäudeeffizienzbonus können zusätzliche Fördergelder in Höhe von bis zu 50 % der Basisförderung erhalten werden. Wenn Ihre Basisförderung beispielsweise 4.000 € beträgt, können Sie durch den Gebäudeeffizienzbonus weitere 2.000 € und somit insgesamt 6.000 € erhalten. Hierfür muss das Gebäude zum Gebäudebestand gehören, ein Wohngebäude sein, sowie die Anforderungen an ein KfW-Effizienzhaus 55 erfüllen.

Lastmanagementfähigkeit

Eine weitere mögliche Bonusförderung in Höhe von 500 € ist möglich, wenn die Wärmepumpe eine Schnittstelle besitzt, mit welcher sie netzdienlich aktiviert werden kann. In so einem Fall spricht man von einer lastmanagementfähigen Wärmepumpe. Dies muss auch mit einem entsprechenden Zertifikat oder einer Erklärung des Herstellers nachgewiesen werden. Außerdem muss der Pufferspeicher ein Volumen von mindestens 30 Liter je Kilowatt Leistung der Wärmepumpe aufweisen, um diese Bonusförderung zu erhalten.

Mögliche Bonusförderungen bei Wärmepumpen:

Mit Hilfe der Innovationsförderung können besonders effiziente Wärmepumpen gefördert werden. Besonders interessant ist hierbei, dass dies auch für Neubauten möglich ist und nicht nur für Bestandsgebäude.

Dafür muss eine der folgenden Anforderungen erfüllt sein:

  • Die Wärmepumpe muss eine hohe Jahresarbeitszahl nachweisen können und folgende Bedingungen erfüllen:

    • Elektrisch betriebene Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl von mindestens 4,5 haben, gasbetriebene Wärmepumpen mindestens 1,5
    • Es muss eine Flächenheizung als Wärmeverteilsystem eingesetzt werden
    • Ein Jahr nach Inbetriebnahme muss vom Fachunternehmen ein Qualitätscheck der Anlage durchgeführt werden, bei dem die tatsächlich erreichte Jahresarbeitszahl ermittelt wird

oder

  • Die Wärmepumpe muss eine hohe Systemeffizienz nach den BAFA-Kriterien erreichen. Das heißt:

    • Die Wärmepumpe muss eine verbesserte Systemeffizienz haben, wodurch eine Reduzierung des Strombedarfs und der Netzlast, insbesondere zu den kalten Jahreszeiten erreicht wird. Dies wird durch besondere Modifikationen der Wärmepumpe erreicht, welche mit einer entsprechenden Investition verbunden sind.
    • Es muss eine Flächenheizung als Wärmeverteilsystem eingesetzt werden
    • Ein Jahr nach Inbetriebnahme muss vom Fachunternehmen ein Qualitätscheck der Anlage durchgeführt werden, bei dem die tatsächlich erreichte Jahresarbeitszahl ermittelt wird und entsprechend mit der im Förderantrag angegebenen Jahresarbeitszahl verglichen wird

Bei Erfüllung der Anforderungen kann man einen Investitionszuschuss von 50 % der Basisförderung erhalten. Bei einer Basisförderung von z.B. 4.000 € könnte man somit durch die Innovationsförderung zusätzlich 2.000 € erhalten und somit 6.000 € in der Summe. Im Falle eines Neubaus gelten die normalen Basisfördersätze für Gebäude im Gebäudebestand.

Die Innovationsförderung ist ebenfalls mit den unter „mögliche Bonusförderungen für Wärmepumpen“ zu findende Zusatzförderungen kombinierbar.