Förderungen für Eisheizungen (Stand April 2015)
Für Eisheizungen können Fördergelder erhalten werden!
Eine Eisheizung selbst wird derzeitig leider noch nicht als Gesamtsystem gefördert. Das heißt jedoch nicht, dass man bei einer Eisheizung keine staatliche Förderung erhalten kann: Denn es ist möglich sowohl für die Solarthermieanlage als auch für die Wärmepumpe, welche zur Eisheizung gehören, Förderungen zu erhalten. Durch die Solarthermieförderung können 2.000 € aufwärts erhalten werden und durch die Wärmepumpenförderung 4.000 € aufwärts. Der genaue Förderbetrag ist bei der Wärmepumpe abhängig von der Leistung und bei der Solarthermieanlage von der Kollektorfläche. Dadurch können nennenswerte staatliche Förderungen beim Kauf einer Eisheizung eingestrichen werden. Diese Fördermittel können beim BAFA beantragt werden. Allerdings gibt es auch einige Anforderungen, welche erfüllt werden müssen, um die Fördermittel zu erhalten.
Förderung der Wärmepumpe einer Eisheizung
Beim Kauf einer Eisheizung ist es möglich eine Förderung für die Wärmepumpe zu erhalten!
Der Förderbetrag für Sole/Wasser-Wärmepumpen, welche bei einer Eisheizung verwendet werden, beginnt bei 4.000 € und kann je nach Leistung der Wärmpumpe weiter ansteigen. Dabei erhalten Wärmepumpen mit einer Leistung bis zu 40 kW 4.000 € Förderung. Sole/Wasser-Wärmepumpen mit einer Leistung zwischen 40 kW und 100 kW erhalten sogar 4.000 € + 100 € für jedes weitere kW Leistung über 40 kW. Außerdem kann eine Wärmepumpe eine Bonusförderung in Höhe von 500 € erhalten, wenn die Wärmepumpe zusammen mit einer Solarthermieanlage verwendet wird - was bei einer Eisheizung normalerweise der Fall ist! Damit bietet die Wärmepumpenförderung bei einer Eisheizung sehr großes Potential staatliche Förderungen zu erhalten, wodurch ein solches System für den Endanwender attraktiver wird. Doch diese Förderung kann nur erhalten werden, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden. Die wichtigste Anforderung dabei ist:
- Das Gebäude muss zum Gebäudebestand gehören (Für das Gebäude muss bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert gewesen sein muss).
Neben diese Anforderungen gibt es noch einige weitere Anforderungen, welche bei der Planung der Eisheizung und der Wärmepumpe zu berücksichtigen sind, um die Förderung zu erhalten, jedoch bei entsprechender Planung der Eisheizung durchaus erfüllbar sind. Eine ausführliche Auflistung der Anforderungen finden Sie unter Förderung von Wärmepumpen in unserer Rubrik Wärmepumpen. Dort finden Sie auch noch weitere Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen. Beispielsweise können noch weitere Fördergelder erhalten werden, wenn es sich um eine besonders effiziente Wärmepumpe handelt. In diesem Fall ist die Förderung sogar für Neubauten möglich! Außerdem ist es möglich, durch den Einsatz einer Wärmepumpe in einem KfW-Effizienzhaus 55 noch weitere Fördergelder zu erhalten.
Förderung der Solarthermieanlage einer Eisheizung
Beim Kauf einer Eisheizung ist es möglich eine Förderung für die Solarthermieanlage zu erhalten!
Neben einer Förderung für Wärmepumpen ist es auch möglich, eine Förderung für die Solarthermieanlage beim Kauf einer Eisheizung zu erhalten, wenn diese, was normalerweise bei einer Eisheizung der Fall ist, eine Solarthermieanlage beinhaltet.
Dabei erhält man beim Erfüllen der Anforderungen 140 € je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 2.000 €. Damit kann eine Eisheizung auch durch die Solarthermieförderung noch nennenswerte Zuschüsse vom Staat erhalten. Doch auch diese Förderung ist mit einigen Anforderungen verbunden. Hier wieder die wichtigsten Anforderungen:
- Auch bei der Förderung für Solarthermieanlagen ist die volle Förderung nur für Gebäude im Gebäudebestand (Für das Gebäude muss bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert gewesen sein muss) möglich.
- Die Solarthermieanlage muss entweder der Bereitstellung des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasserbereitung dienen oder aber der Kühlung von Gebäuden. Bei der Eisheizung ist dieser Punkt normalerweise erfüllt, da diese sowohl zur Heizung als auch zu Kühlung benutzt wird.
- Außerdem gibt es noch Anforderungen an die Bruttokollektorfläche und das Wärmespeichervolumen. Bei Vakuumröhrenkollektoren müssen mindestens 7 m² Bruttokollektorfläche installiert werden und bei Flachkollektoren sogar 9 m², um die Förderung erhalten zu können.
Auch bei der Solarthermieförderung gibt es noch weitere Anforderungen, welche allerdings durch entsprechende Berücksichtigung bei der Planung der Eisheizung erfüllt werden können. Eine Liste mit einer ausführlichen Beschreibung der Förderungsanforderungen finden Sie unter Förderungen für Solarthermie unter der Rubrik Solarthermie.